Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.09.2015 - 21 C 15.1785 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Ruhegeld; erworbene Anwartschaften; (hälftige) Beitragserstattung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsbegehren bzgl. der an die Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gezahlten Beiträge; Berechnung und Feststellung von erworbenen Anwartschaften in der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- rewis.io
Anspruch auf Zusatzversorgung für Bezirksschornsteinfeger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsbegehren bzgl. der an die Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger gezahlten Beiträge; Berechnung und Feststellung von erworbenen Anwartschaften in der Zusatzversorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 772/85
Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Beitragserstattung - Anwartschaft - …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 21 C 15.1785
Dies wurde für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung als verfassungsgemäß angesehen, insbesondere ein Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 GG verneint (BVerfG, B.v. 24.11.1986 - 1 BvR 772/85 u.a. - NJW 1988, 250). - LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 31 R 28/08
Beitragserstattung; freiwillige Versicherung; Nachversicherung; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 21 C 15.1785
Eine Beitragserstattung kann nur erfolgen, wenn keine Ansprüche mehr aus der entsprechenden Versicherung bzw. Versorgung erworben werden können; es dürfen nicht bereits Anwartschaften für eine Regelaltersrente bzw. für Ruhegeld erworben worden sein (LSG Berlin-Brandenburg, U.v. 8.10.2009 - L 31 R 28/08 - juris). - VGH Bayern, 28.01.2015 - 21 BV 14.824
Berufsrecht der berufs- und wirtschaftsständischen Körperschaften
Auszug aus VGH Bayern, 03.09.2015 - 21 C 15.1785
Nur für den Personenkreis, der nicht mindestens fünf Jahre Beiträge zur Zusatzversorgung entrichtet hat, tritt aber der Erstattungsanspruch (oder die unter den Voraussetzungen des § 31 Abs. 4 SchfHwG bestehende Möglichkeit, durch eine Beitragsnachzahlung Anwartschaften auf Ruhegeld, Witwen- und Witwergeld sowie Waisengeld zu erwerben) an die Stelle der bis zum 31. Dezember 2012 erworbenen Anwartschaften auf Ruhegeld (BayVGH, U.v.28.1.2015 - 21 BV 14.824 und 989 - juris).